In privaten oder geschäftlichen Gesprächen ist häufiger die Rede vom „Rechtsschutz“. Doch was ist damit gemeint?
Etwas sehr wichtiges! Und zwar steht der Begriff „Rechtsschutz“ für das Recht jedes Bürgers, sein Recht vor unabhängigen Gerichten geltend zu machen, also dort eine Entscheidung über einen Sachverhalt zu erlangen. Dies ist ein Grundrecht,welches dem Bürger zusteht.
Häufig ist mit dem Begriff Rechtsschutz gleichzeitig die Rechtsschutzversicherung gemeint. Diese Rechtsschutzversicherung ist eine persönliche Versicherung, bei der man das Kostenrisiko in einem Rechtsstreit versichert. Es gibt sie für Unternehmen, sowie für private Versicherungskunden.
Hier ist jedoch zu beachten, dass diese Versicherung nicht für alle Gebiete, sondern für bestimmte Teilgebiete gilt. Man sollte sich also genau informieren, bevor man seine Rechtsschutzversicherung abschließt.
Meist sind in einer solchen Versicherung folgende Leistungen des Rechtsschutzes enthalten:
- werden die Anwaltskosten des vom Versicherten frei gewählten Anwaltes gezahlt
- kommt sie für Zeugengelder und Sachverständigenhonorare auf
- übernimmt sie die Gerichtskosten
- zahlt sie die Kosten des Gegners, falls der Versicherte diese übernehmen muss
Dieser Versicherungsschutz schließt Europa mit ein, sowie auch anliegende Staaten am Mittelmeer, z.B. Marokko. Es gibt auch Versicherungsgesellschaften, die einen weltweiten Schutz bieten, falls der Reisende nicht mehr als 6 Wochen unterwegs ist. Meist ist dieser Schutz jedoch eingeschränkter – es gilt also hier wieder: Nachfragen! Weitere Informationen bietet der Ratgeber “Rechtsschutz und Gerichtsverfahren” aus den Grundlagen der EU.
Wann kann ich vom Rechtsschutz Gebrauch machen?
Damit die Rechtsschutzversicherung eintreten kann, ist es notwendig, dass ein Rechtsschutzfall vorliegt. Damit ist ein „tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen die Rechtspflichten“ gemeint. Deswegen gilt eine vorbeugende Rechtsberatung noch nicht als Leistung des Rechtsschutzes.
Arten der Rechtsschutzversicherung:
Es ist möglich, ein „Komplettpaket“ abzuschließen, d.h., dass die Versicherungen in allen Gebieten des Rechtsschutzes greift. Man kann diese Versicherungsleistungen jedoch auch auf bestimmte, für einen persönlich relevante Teilgebiete beschränken.
Folgende sind hierfür zu nennen:
- Verkehrsrechtsschutz für eines oder mehrere Fahrzeuge
- Privat, – Berufs,- u. Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
- Privat, – Berufs, – u. Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
- Landwirtschafts, – u. Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
- Fahrer – Rechtsschutz (für Fahrer fremder Fahrzeuge)
- Privat – Rechtsschutz für Selbstständige
- Berufs – Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- Privat, u. Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Es gibt noch einige weitere, z.B. den Schadensersatz – Rechtsschutz, den Wohnungs-, u. Grundstücks – Rechtsschutz oder den Sozialgerichts – Rechtsschutz.